Dienstbarkeiten

Basisinformationen

Unter einer Dienstbarkeit versteht man ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Eine Dienstbarkeit kann in verschiedenen Formen entstehen, z.B. als Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder als Nießbrauchrecht. Je nach Ausgestaltung des Sachverhaltes wird das entsprechende Rechtsinstitut durch die Beraterinnen und Berater Liegenschaften ermittelt.

Verfahrensablauf

Um die Bearbeitung einer Dienstbarkeit vornehmen zu können, müssen die Beraterinnen und Berater Liegenschaften zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt vollumfänglich kennen, da aufgrund des Sachverhaltes die Auswahl der Dienstbarkeit erfolgt. I.d.R. wird die Wahl auf eine Grunddienstbarkeit fallen, dort wird dem jeweiligen Eigentümer die unmittelbare Nutzung eines anderen Grundstücks eingeräumt. Neben der Grunddienstbarkeit stehen jedoch auch die Rechtsinstitute der beschränkte persönliche Dienstbarkeit oder des Nießbrauchrechts zur Verfügung. Die Auswahl des entsprechenden Rechtsinstituts erfolgt nach vollumfänglicher Vorprüfung durch die/den zuständige/n Berater/in.

Nach erfolgter Genehmigung wird das Verfahren durch die Beraterinnen und Berater Liegenschaften zum Abschluss gebracht. 

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