Stabsstelle Steuern

Mit dem Steuerrechtsänderungsgesetz vom 2. November 2015 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und somit auch der von uns verwaltenden Kirchengemeinden neu geordnet. Bisher waren die Kirchengemeinden i. d. R. nicht von der Umsatzsteuerbesteuerung betroffen, mit verbindlicher Wirkung zum 01.01.2027 wird sich dies ändern. Um nicht nur den umsatzsteuerlichen Fragestellung, sondern aller mit der steuerlichen Gesetzgebung einhergehenden Fragestellungen vollumfänglich gerecht zu werden, verfügt das Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg ab dem 01.04.2026 über eine Stabsstelle Steuern, welche bedarfsorientiert für Sie tätig wird.