Stundenzettel

Basisinformationen

In den kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen fallen Tätigkeiten an, die in einem unregelmäßigen oder zeitlich unterschiedlichen Arbeitsaufwand entstehen, so dass eine Abrechnung über entsprechende Einzelnachweise (sog. Stundenzettel) nötig ist.

Formulare

Verfahrensablauf

Der Stundenzettel wird vom Arbeitnehmer/ in geführt und nach Prüfung und Unterzeichnung des Arbeitsgebers/ der Arbeitgeberin an den Fachbereich Personal versandt. Dort wird der Stundenzettel auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Sind keine Auffälligkeiten ersichtlich wird der Stundenzettel digitalisiert und zwecks Personalabrechnung und Auszahlung an die zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (zGaSt)geleitet.

Erforderliche Unterlagen

Stundenzettel mit den gesetzlichen Mindestangaben sowie die Unterzeichnung durch den Arbeitgeber

Ansprechpartner

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