Rechnungseingang

Basisinformationen

Kirchliche Körperschaften, deren Einrichtungen und kirchliche Vereine nehmen auch Geschäfte vor, so dass ihnen Rechnungen gestellt werden. Diese Rechnungen werden aufgrund der zentralisierten Verwaltung über das Kreiskirchenamt gebucht. Die Zahlung erfolgt über die Kreiskirchenkasse. Rechnungsempfänger ist jedoch weiterhin die kirchliche Körperschaft, Einrichtung oder der entsprechende Verein. Nach interner Prüfung wird die Rechnung mit den entsprechenden Unterschriften (sachlich richtig und Anordnung) und Buchungshinweisen (verursachende Kostenstelle = Abrechnungsobjekt) an das Kreiskirchenamt gesandt.

Voraussetzungen

Zeichnung der sachlichen Richtigkeit, ggfs. Anordnung der Auszahlung; Zuordnung des Abrechnungsobjektes.

Verfahrensablauf

Nach Rechnungseingang im Kreiskirchenamt wir die Rechnung mit einem Eingangstempel versehen und entweder direkt an den Fachbereich Finanzbuchhaltung oder ggf. an eine Fachabteilung weitergeleitet. Sind alle notwendigen Angaben auf der Rechnung vorhanden wird diese in die Kreditorenbuchhaltung weitergegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreditorenbuchhaltung prüfen die Rechnung unter der Kategorisierung Inventar, Anlage oder Aufwand und nehmen die entsprechenden Buchungen vor oder geben die Rechnung ggf. an die Anlagenbuchhaltung weiter. Nach Abschluss der Buchung wird aus dem System ein Buchungsbeleg erzeugt, gedruckt, an die Rechnung geheftet und vollständig an die Bankbuchhaltung zur Zahlung gegeben. In der Bankbuchhaltung wird dann der Zahllauf angestoßen, der Rechnungsbetrag an den Rechnungsersteller ausgezahlt und die Rechnung der Ablage zugeführt.

Erforderliche Unterlagen

Originalrechnung mit Zeichnung der sachlichen Richtigkeit und der Anordnung sowie Nennung des Abrechnungsobjektes.

Vertiefungsinformationen

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