Mahnwesen

Basisinformationen

Das Mahnwesen ist ein Teil der Verwaltung, welcher sich mit der Beitreibung der offenen Forderung befasst.

 

Verfahrensablauf

Alle vier Wochen wird für jeden Mandanten ein Mahnlauf angestoßen, hierbei werden die offenen Posten angezeigt. Es fließen nur mahnfähige offene Posten in den Mahnlauf, Posten mit Mahnsperre oder bereits an die Creditreform übergebende Forderungen bleiben hierbei unberücksichtigt. Insgesamt hat der Schuldner zweimalig die Möglichkeit den Sachverhalt in unserem Hause zu klären und ggfs. eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Sollte nach zwei Zahlungserinnerungen die Forderung weiterhin nicht beglichen oder anderweitig geklärt sein, so wird die Forderung an die Creditreform zur weiteren Bearbeitung geleitet. Die Creditreform versendet nochmals zwei Zahlungserinnerungen bevor der Rechtsweg bestritten wird. Bei Erfolgslosigkeit der Creditreform berechnet diese eine Negativpauschale an den Gläubiger und der Vorgang verbleibt in der Überwachung. Bei Erfolg erstellt die Creditreform eine Abrechnung die neben der Hauptforderung auch die Mahnkosten und Nebenforderungen enthält. Diese werden jeweils separat gebucht.

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