Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Basisinformationen
Arbeitsnehmer müssen grundsätzlich nach dem dritten Krankheitstag eine Mitteilung für die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Arbeitnehmer erhalten dann bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit für bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Nach Ablauf dieser sechs Wochen müssen Krankengeld oder andere gesetzliche Leistungen beantragt werden. Neben diesen gesetzlichen Leitungen gewährt der Arbeitsgeber eventuell einen Krankengeldzuschuss. Der Zeitraum für den der Krankengeldzuschuss gewährt wird richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung.
Verfahrensablauf
Arbeitnehmer müssen eine schriftlich Mitteilung an folgende E-Mail Adresse melden:
eAU@sauerland-hellweg.de
In dieser E-Mail soll ausschließlich über Krankheitszeiten mit einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert werden; Krankheitszeiten ohne ärztliches
Attest sind für die Abteilung Personal nicht relevant. In der Meldung ist es wichtig, dass
die Mitarbeitenden ebenfalls mitteilen, ob es sich um eine Erst- oder
Folgebescheinigung handelt.
Nach Eingang der E-Mail an die Personalabteilung wird diese zur weiteren Bearbeitung in
das entsprechende System aufgenommen und der Zeitraum der Lohnfortzahlung wird
berechnet. Werden die 6-Wochen Lohnfortzahlung überschritten, erfolgt eine
entsprechende Information an den/die zuständige Personalberater/ in bzw. den
Arbeitgeber. Nach dem die Genesung des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin der Abteilung
Personal gemeldet wurde, erfolgt eine Wiederaufnahme der Gehaltszahlung.
Erforderliche Unterlagen
E-Mail an eau@sauerland-hellweg.de; Wiedereintrittsmitteilung





