Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Basisinformationen

Arbeitsnehmer müssen grundsätzlich nach dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitsgeber muss die Krankmeldung unverzüglich an die verwaltende Stelle weiterleiten. Arbeitnehmer erhalten dann bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit für bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Nach Ablauf dieser sechs Wochen müssen Krankengeld oder andere gesetzliche Leistungen beantragt werden. Neben diesen gesetzlichen Leitungen gewährt der Arbeitsgeber eventuell einen Krankengeldzuschuss. Der Zeitraum für den der Krankengeldzuschuss gewährt wird richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung. 

Verfahrensablauf

Nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Fachbereich Personal wird diese zur weiteren Bearbeitung in das entsprechende System aufgenommen und der Zeitraum der Lohnfortzahlung wird berechnet. Werden die 6-Wochen Lohnfortzahlung überschritten, erfolgt die Meldung an die zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (zGaSt) und eine entsprechende Information erfolgt an den/die zuständige Personalberater/ in bzw. den Arbeitgeber. Nach dem die Genesung des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin dem Fachbereich Personal gemeldet wurde, erfolgt eine Wiedereintrittsmeldung an die zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (zGaSt). Ferner wird geprüft, ob dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin aufgrund der Gehaltsabrechnung zum 16. des Monats ein Vorschuss zu gewähren ist.

Erforderliche Unterlagen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Wiedereintrittsmitteilung

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

für

Themenschwerpunkt