Grundbesitzabgaben

Basisinformationen

Jährlich werden von den Kommunalgemeinden Grundbesitzabgabenbescheide unter Einhaltung der geltenden Gesetze und Satzungen erlassen. Unter Grundbesitzabgaben versteht man u. a: Grundsteuern, Abfallgebühren, Straßenreinigungskosten, Abwassergebühren und Oberflächenwassergebühren.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Bescheides über die Grundbesitzabgaben wird dieser von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches Liegenschaften geprüft und auf die verschiedenen Kostenstellen aufgeteilt. 

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