Einmal jährlich sollte eine Begehung der Gebäude einer Kirchengemeinde stattfinden, bei welcher die Mängel an den Gebäuden gesichtet und festgestellt werden.
Formulare
Begehungsprotokoll
Verfahrensablauf
Die Beraterinnen und Berater Bau sowie Vertreter der Kirchengemeinde protokollieren diese Begehung und stellen Beschädigungen fest. Kleinstreparaturen werden nach Beschlussfassung des Leitungsorgans in Auftrag gegeben. Bei größeren Sanierungsmaßnahmen werden die Beraterinnen und Berater Bau hinzugezogen und eine Kostenschätzung wird erstellt. Nach Eingang dieser werden das weitere Vorgehen unter Hinzuziehung der Beraterinnen und Berater Finanzen angestimmt