Essensgeld Kindertageseinrichtung

Basisinformationen

Durch die Übermittagsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen wird den Kindern ein Mittagessen angeboten. Für dieses gesunde Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen ist eine Zuzahlung pro Kind zu leisten.

Verfahrensablauf

Jährlich werden die Daten der Kinder, die am Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen teilnehmen abgerufen. Die Daten werden aktualisiert, soweit erforderlich die Stammdaten neu aufgenommen und in das System Kis.1 eingespielt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Rechnungswesen rechnen nun monatlich gemäß vertraglich vereinbarter Pauschale das Essensgeld ab. Bei Vorlage der Bewilligung des Jobcenters zur Kostenübernahme (BuT) reduzieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Rechnungswesen die Forderung gegenüber der Eltern und erstellen Quartalsmäßig eine Abrechnung mit dem Jobcenter.

Erforderliche Unterlagen

Sepa-Lastschriftmandant, ggf. Jobcenter-Bewilligung

Ansprechpartner

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