Betriebskostenabrechnung

Basisinformationen

Wird vom Mieter eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet, so werden die tatsächlich anfallenden Betriebskosten einmal jährlich bis zum 31.12. abgerechnet. Welche Betriebskosten von den Mietern bezahlt werden müssen sind im Mietvertrag geregelt.

Verfahrensablauf

Die Zählerstände und die für die Betriebskostenabrechnung relevanten Unterlagen (z.B. Zählerstände, Rechnungen und Bescheide (z.B. Grundbesitzabgabenbescheid) werden zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung durch den Fachbereich angefordert. Eine Betriebskostenabrechnung wird an den Mieter oder die Kirchengemeinde versandt.

Erforderliche Unterlagen

Zählerstände der Gas- und/oder Wasserzähler; Betriebskostenabrechnungsrelevante Rechnungen und Bescheide

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

für

Themenschwerpunkt