Beendigung eines Mietverhältnisses

Basisinformationen

In der Regel wird ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Mitverhältnis durch den Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist beendet und der Mieter gibt nach Ablauf der Kündigungsfrist die Mietsache wieder an den Vermieter heraus. In Einzelfällen kann jedoch auch unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen eine Kündigung durch den Vermieter möglich sein.

 

Voraussetzungen

Schriftliche Kündigung des Mietverhältnisses

Vertragliche Laufzeit, soweit Zeitmietvertrag

Verfahrensablauf

Wird die Kündigung durch den Mieter ausgesprochen, so wird das Kündigungsschreiben nach Eingang geprüft und die Kündigung seitens der Beraterinnen und Berater Liegenschaften unter Nennung des Kündigungszeitpunktes schriftlich bestätigt. Ferner wird ein Rückgabetermin vereinbart. Bei Übergabe der Mietsache wird ein Übergabeprotokoll gefertigt und die Schlüssel zurückgegeben. Die Beraterinnen und Berater Liegenschaften fertigen eine Leerstandsmeldung an die Versorger und die Kirchengemeinde und geben diese Information aus Hausintern zwecks weiterer Veranlassung weiter. Ferner wird die Kirchengemeinde als Wohnungseigentümerin auf ihre regelmäßigen Kontrollgänge hingewiesen.

 

Sollte im Einzelfall die Kündigung seitens des Vermieters ausgesprochen werden, so ist dies ausschließlich unter den im Gesetz genannten Gründen.

Erforderliche Unterlagen

Kündigungsschreiben des Mieters

Kündigungsbestätigung

Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Themenschwerpunkt