Baumaßnahmen

Basisinformationen

Da das kirchliche Vermögen auch aus Immobilien besteht und diese auch bewirtschaftet werden müssen, fallen Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen an, welche Baumaßnahmen an den Objekten bedingen.

Verfahrensablauf

In der Regel geht die Information über die geplante Baumaßnahme bei den hauseigenen Architektinnen und Architekten oder den Beraterinnen oder Beratern Finanzen ein. Nach Informationseingang wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der Kirchengemeinde anberaumt, meist kann dann bereits ein grober Kostenaufwand festgelegt werden, sodass eine Finanzierungsprüfung stattfinden kann. Im Anschluss wird meist ein externes Architektenbüro mit einer Kostenschätzung gem. DIN 276 beauftragt. Nach Eingang der Kostenschätzung findet ein erneutes Gespräch mit der Kirchengemeinde statt. Hier werden die Kostenschätzung und die Finanzierungsmöglichkeiten thematisiert und ggfs. eine Maßnahmenreduzierung besprochen. Im Anschluss an dieses Gespräch scheint meist die Einbeziehung des Landeskirchenamtes sinnvoll, soweit es sich um eine Genehmigungspflichte Maßnahme gem. § 42 Verwaltungsordnung doppische Fassung (VwO.d) handeltFür die Kirchengemeinde wird ein Beschlussvorschlag gefertigt, welcher nach Zugang bei der Beratung Finanzen zwecks weiterer Veranlassung an die Bilanzbuchhaltung und soweit erforderlich zweck landeskirchlicher Genehmigung an das Landeskirchenamt weitergeleitet wird.

Erforderliche Unterlagen

Kostenschätzung gem. DIN 276; Maßnahmen- und Finanzierungsbeschluss; Ggfs. Landeskirchliche Genehmigung

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