Arbeitsvertrag

Basisinformationen

Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, welcher dazu dient ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Bei kirchlichen Arbeitgebern findet das kirchliche Arbeitsrecht in Form des BAT- KF Anwendung. Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen wird der Arbeitsvertrag durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereich Personal erstellt.

Verfahrensablauf

In der Regel meldet der Arbeitgeber Personalbedarf oder bereits einen potentiellen neuen Arbeitnehmer bei dem Personalberater. Bei der Personalbedarfsmeldung wird gemeinsam in die Arbeitnehmersuche eingestiegen. Der Arbeitgeber veröffentlicht eine entsprechende Stellenausschreibung und startet in das Auswahlverfahren. Steht ein potentieller Arbeitnehmer fest, wird ggfs. eine Testberechnung zur Finanzierbarkeitsprüfung durchgeführt. Die informelle Anstellung sowie die Arbeitnehmerdaten werden bearbeitet und der Fachbereich Personal wird über die Einstellung informiert. Der Fachbereich versendet u.a. die Einstellungsunterlagen und erstellt den Arbeitsvertrag.

Erforderliche Unterlagen

Beschluss/ Personalentscheid des Arbeitgebers (soweit vorhanden)

Ansprechpartner

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