Änderung der Stammdaten

Basisinformationen

Bei allen Arbeitnehmern einer kirchlichen Körperschaft werden personenbezogene Daten, sog. Stammdaten hinterlegt. Diese können sich aufgrund persönlicher Umstände (z.B. Heirat oder Umzug) ändern. Auch kann eine Änderung der Bankverbindung möglich sein. Diese Änderungen müssen der verwaltenden Stelle unverzüglich schriftlich, gerne auch per Mail mitgeteilt werden.

Verfahrensablauf

Nach schriftlicher Mitteilung der Änderung an den Fachbereich Personal wird diese in das entsprechende Bearbeitungsprogramm übernommen, in die Personalakte abgelegt und der zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (zGaSt) übermittelt. Bei Namensänderungen wird auch der zuständige Berater/ in Personal (mit der Bitte um weitere Verbreitung im Beratungsteam) benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Änderungsmitteilung

Ansprechpartner

für

Themenschwerpunkt

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