Abwicklung eines Gebäudeversicherungsschadens

Basisinformationen

Auch Kirchengemeinden verfügen über Versicherungsverträge (Einzel- oder Sammelversicherungsverträge). alle Kirchengemeinden verfügen über eine Gebäude- und Inventarversicherung. Individuell sind auch andere oder weitere Versicherungsverträge (z.B. Elementarversicherungen etc.) möglich.

 

Verfahrensablauf

In der Regel wird der Schadensfall telefonisch bei den zuständigen Beratern Bau angezeigt. Diese nehmen den Sachverhalt auf. In der Regel muss eine Schadensdokumentation (meist als Bilddokumentation) erfolgen und ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Diese Unterlagen werden dem Versicherer zur Verfügung gestellt und dieser trifft die Entscheidung über die Schadensregulierung dem Grunde und der Höhe nach.

Erforderliche Unterlagen

Schadensdokumentation (meist Bilddokumentation); Kostenvoranschlag

 

Rechtsgrundlage

Entsprechende Versicherungsbedingungen

 

Ansprechpartner

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